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Satzung der Anullu H7-25 § 1 Selbstverständnis der Anullu H7-25 Die Anullu H7-25 sind eine freundschaftliche Gemeinschaft von jungen Leuten, die sich zusammen organisieren, um zum Beispiel an Karnevalsumzügen teilzunehmen oder zusammen Fahrten veranstalten. (Freizeitparks, Gran Dorado, usw.) Des Weiteren kann man die Anullu H7-25 auch als Zapfcrew für Feten und Feiern anheuern. § 2 Mitgliedschaft (1) Aufnahme neuer Mitglieder Jeder Person zwischen 18 und 99 Jahren kann Mitglied bei den Anullu H7-25 werden. Die Aufnahme kann bei jeder ordentlichen Versammlung erfolgen, auf der mindestens 2/3 des Vereins, sowie mindestens 2 Mitglieder des Vorstands anwesend sind. Bei einer geheimen Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit. (2) Kündigung der Mitgliedschaft Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich zum ersten des kommenden Monats erfolgen und ist beim Schriftführer abzugeben. Die monatlichen Beträge müssen bis zum Zeitpunkt der Kündigung entrichtet werden. Gleiches gilt für noch offen stehende, sonstigen Geldbeträge. (3) Aufkündigung einer Mitgliedschaft Einem Mitglied der Anullu H7-25 kann die Mitgliedschaft auf gekündigt werden, wenn: n Er/Sie dem Ansehen des Vereins schadet n Er/Sie keine aktive Mitarbeit zeigt n Er/Sie mehrmals trotz schriftlicher Einladung unentschuldigt fehlt n Er/Sie höhere ausstehende Geldbeträge nicht begleicht ( als höhere Geldbeträge zählen Geldbeträge ab 50,-€) Bevor es zu einer Aufkündigung der Mitgliedschaft kommen kann, muss der Betreffende Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern. Der Ausschluss kann auf jeder ordentlichen Versammlung erfolgen, bei der mindestens 2 Mitglieder des Vorstands, sowie mindestens 1/2 des Vereins anwesend sind. (3.1) Mahnungen Ein Mitglied der Anullu H7-25 wird angemahnt, wenn diejenige Person einen höheren ausstehende Geldbetrag (Geldbeträge ab 50,- €) hat oder mehrmalig unentschuldigt bei einer ordentlichen Versammlung fehlt. Die Geldbeträge müssen bis zur nächsten ordentlichen Sitzung beim Finanzminister der Anullu H7-25 entrichtet sein, sonst erfolgt die Aufkündigung der Mitgliedschaft. § 3 Beiträge Jeder Anullu H7-25 hat monatlich einen Beitrag von 10,- € zu entrichten. Die monatlich eingezahlten Beiträge kommen den Anullu H7-25 im vollen Umfang wieder zugute. Hiervon werden nach Absprache Zuschüsse für Feten oder Fahrten gewährt, aber auch Neuanschaffungen getätigt (T-Shirts usw). Die monatlichen Beiträge sind an den Finanzminister der Anullu H7-25 zu entrichten. § 4 Jahreshauptversammlung Die Anullu H7-25 führen einmal im Jahr eine ordentliche Jahreshauptversammlung durch. Auf ihr legt zunächst jeder einzelne des Vorstands einen Rechenschaftsbericht über die, seit der letzten Jahreshauptversammlung geleistete Arbeit vor. Anschließend wird nach einem weiteren Bericht der Kassenprüfer über die Entlastung des Vorstandes beraten und abgestimmt.
Des Weiteren
stehen auf jeder Jahreshauptversammlung sämtliche Mitglieder des
Vorstands zur Wahl. Vorschläge für die Wahl sollten vor § 5 Wahl der Ämter (1) Anzahl der Ämter Die Anullu H7-25 haben insgesamt sieben Ämter zu vergeben. Dies sind der Präsident, der Vize-Präsident, der Finanzminister, der Schriftführer, der, Vize-Finanzminister, der Sportwart und die Kassenprüfer. (2) Aufgabe der Ämter Der Präsident ist der Leiter der Anullu H7-25. Er repräsentiert den Verein bei Anlässen, an denen die Teilnahme des gesamten Vereins als solchen nicht möglich ist. Der Vize-Präsident ist der Vertreter des Präsidenten und hat ihn in seinen Aufgaben zu unterstützen. Der Präsident sowie der Vize-Präsident sind zudem zu gleichen Teilen für die Betreuung eines Teiles des Vereins zuständig. Das heißt, sie haben z.B. Abmeldungen entgegenzunehmen und weiter zu leiten und Einladungen zu verteilen. Der Schriftführer hat von jeder Sitzung ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist zu Beginn der nächsten Sitzung zu verlesen. Sollte er an einer Sitzung nicht teilnehmen können, wird er durch einen anderes Mitglied des Vorstands vertreten. Zudem hat er für die Einladungen zu den anstehenden Sitzungen zu sorgen und mahnt in Abstimmung mit dem Finanzminister noch ausstehende, größere Geldbeträge an. Der Schriftführer ist außerdem auf öffentlichen Veranstaltungen der Ansprechpartner für alle Medien. Er gibt ausführliche Auskunft über die Veranstaltungen und Aktivitäten. Der Finanzminister ist für das Führen der Kasse verantwortlich. Er hat spätestens 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung der Anullu H7-25 seinen Kassenbestand zwei gewählten Kassenprüfern darzulegen. Er ist außerdem zuständig für den Kauf von Präsenten in Abstimmung mit dem Vorstand. Außerdem fungiert der Finanzminister gleichzeitig auch als Getränkewart. Der Getränkewart ist dafür zuständig, dass auf Versammlung immer genug Verpflegung vorhanden ist. Außerdem koordiniert er auf Feten und Veranstaltungen den Kauf von Getränken und Speisen. Der Vize-Finanzminister übernimmt die Aufgaben des Finanzministers wenn dieser verhindert ist. (3) Voraussetzungen Ein Anullu H7-25 kann erst nach einjähriger Mitgliedschaft für ein Amt zur Wahl gestellt werden. Des Weiteren ist es anzustreben, daß niemand mehrere Ämter innehat.
§ 6 Weitere Ämter (1)Sportwart/Sportteam Der Sportwart ist für die sportlichen Aktivitäten der Anullu H7-25 verantwortlich. Er organisiert interne Turniere und sorgt nach Absprache mit dem ganzen Verein für die Anmeldung bzw. Teilnahme an öffentlichen Sportveranstaltungen (z.B. Tauziehen und Hobbytuniere). (2)Kassenprüfer Die Aufgabe der Kassenprüfer haben immer mindestens zwei Personen zu übernehmen. Sie haben mindestens eine Woche vor jeder Jahreshauptversammlung den Bestand der Kasse zu überprüfen. Dazu ist ein Bericht anzufertigen und diesen auf der Jahreshauptversammlung vorzulegen. § 7 Einladungen Die vom Schriftführer verfaßten Einladungen müssen 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung, durch Beauftragung verteilt sein, bzw. per E-Mail versand werden.
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